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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Natur-Pur-Reisen GmbH für Pauschalreisen, Einzelleistungen und Flugbuchungen für Einzelreisende und Gruppen.merken

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Natur-Pur-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (e-mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt Natur-Pur-Reisen den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme der Buchung. Für Natur-Pur-Reisen wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot ist Natur-Pur-Reisen 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn Sie uns Ihnen innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
 

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, maximal € 520,- pro Person gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (§ 651 k Abs. 3 BGB) erhoben. Die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Vollausgleich des Rechnungsbetrages bei Natur-Pur-Reisen, wobei wobei der Zahlungseingang bei Natur-Pur-Reisen maßgebend ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Natur-Pur-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
 

3. Leistungsbeschreibung, Änderungsvorbehalt, Inhalt des Reisevertrages

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog, der Internetseite sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Natur-Pur-Reisen behält sich eine Anpassung der ausgeschriebenen Leistungen (unter Einhalt von §4) insbesondere aus folgenden Gründen vor:
a) bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.
b) wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausgeschrieben Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
Reisevermittler (Reisebüros) und Leistungsträger wie z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen sind nicht bevollmächtigt, für Natur-Pur-Reisen Vereinbarungen zu treffen oder sonstige Zusagen zu machen, die im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen oder nicht dem Inhalt der Reisebestätigung entsprechen.
 

4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Natur-Pur-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Natur-Pur-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat unverzüglich nach der Mitteilung von Natur-Pur-Reisen über die Änderung der Reiseleistung zu erklären, ob er von der Reise zurücktreten oder eine gleichwertige Reise beanspruchen will.
Natur-Pur-Reisen behält sich Änderungen der Reiseroute aufgrund Straßen- und Wetterverhältnissen vor. Bei Grönlandreisen ist durch das uneinheitliche arktische Klima mit Verspätungen, Annullierungen und Abweichungen vom Programm zu rechnen. Eine Haftung von Natur-Pur-Reisen ist für derartige Straßen- oder witterungsbedingte Änderungen ausgeschlossen.
 

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten

Der Reiseende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe ihrer Referenznummer und Rechnungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Natur-Pur-Reisen.
Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Natur-Pur-Reisen den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Jedoch kann Natur-Pur-Reisen statt dessen eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug ersparter Aufwendungen oder dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, richtet. Natur-Pur-Reisen berechnet die Entschädigung pauschal nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt:

Im Falle eines Rücktrittes entstehen folgende Stornokosten.
a) Pauschalreisen, Mietwagenreisen und Fly & Drive
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
6-1 Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
Am Reiseantrittstag bzw. bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises

b) Nur-Flug, Ferienhäuser & Appartements, Grönland
bis 90 Tage vor Reisebeginn 25%
ab 34. Tag vor Reisebeginn 90%

c) Selbstanreise und Hotels + PKW Rundreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%, mindestens € 20,-
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25%, mindestens € 30,-
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40%, mindestens € 50,-
ab 7. Tag vor Reisebeginn 50%, mindestens € 50,-
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
Bei Linienflügen gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

d) Fährverbindungen:
bis 31 Tage vor Abfahrt 40,- € pr. Person
30-15 Tage vor Abfahrt 20% des Fahrpreises
14-7 Tage vor Abfahrt 50% des Fahrpreises
ab 6 Tage vor Abfahrt voller Fahrpreis
Umbuchungsgebühr 25,- € pr. Umbuchung

e) Kleingruppen unter 10 Personen:
Anteil am Bus bzw. Fahrzeug und ggf. Busfahrer oder Reiseleiter 90%

f) Wohnmobilen:
Bis einschließlich 60 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
59-30 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises
Ab 29 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises

g) Grönlandreisen
bis 90 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
89 bis 35 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
34 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Am Reiseantrittstag bzw. bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises

h) Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den nachstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
 

6. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer

Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderung des Vertrages hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht, jedoch wird sich Natur-Pur-Reisen bemühen, bis 32 Tage vor Reisebeginn eine gewünschte Umbuchung bei Verfügbarkeit gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person und Umbuchung vorzunehmen; etwaige Mehrkosten der umgebuchten Reise trägt der Reisende.
Spätere Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
 

7. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Natur-Pur-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Natur-Pur-Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist sowie auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wird.
Der Rücktritt ist spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Natur-Pur-Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende die auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Natur-Pur-Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündigung aus diesen Gründen behält Natur-Pur- Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge erlangt werden.
 

11. Mängelanzeige, Mitwirkungspflichten des Reisenden

Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel gegenüber Natur-Pur-Reisen unverzüglich anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) muss der Kunde Natur-Pur-Reisen eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, sofern die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Natur-Pur-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
 

12. Kündigung des Reisevertrages wegen Reisemangels

Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt oder wenn ihm die Reise wegen eines solchen Mangels aus wichtigem, Natur-Pur-Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn Natur-Pur-Reisen eine ihr vom Reisenden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von Natur-Pur-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von Natur-Pur-Reisen nicht zu vertretenen Umstand.
Liegt Diebstahl oder Beraubung vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.
Die angegebene spätest zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter der Fluggesellschaft ist unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderung erlischt.
 

13. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis des jeweiligen Reisenden beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird odersoweit Natur-Pur-Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Natur-Pur-Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Natur-Pur-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, sofern diese Fremdleistungen als solche ausdrücklich in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung gekennzeichnet werden. Es ist der vermittelte Vertragspartner der Fremdleistungen anzugeben.
 

14. Ausschluss von Ansprüchen

Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Reise geltend zu machen. Dies kann fristwahrend nur gegenüber Natur-Pur-Reisen erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich, durch Fax oder e-mail anzumelden. Das gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Ansprüchen wegen verspäteter Auslieferung des Gepäcks im Zusammenhang mit Flugreisen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei der ausführenden Fluggesellschaft zu melden.
 

15. Verjährung

Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Natur-Pur-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Natur-Pur-Reisen oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Alle anderen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt jeweils mit dem Tag, der dem Tag des vertraglich vereinbarten Reiseendes folgt.
Die Verjährung ist gehemmt, solange zwischen dem Reisenden und Natur-Pur-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben, bis der Reisende oder Natur-Pur-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
 

16. Angaben zum ausführenden Luftfahrtunternehmen

Gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird Natur-Pur-Reisen den Reisenden die ausführende Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung angeben. Steht diese bei der Buchung noch nicht fest, wird Natur-Pur-Reisen dem Reisenden die voraussichtliche Fluggesellschaft angeben und den Reisenden informieren, sobald die Identität feststeht. Wechselt die dem Reisenden genannte Fluggesellschaft, wird Natur-Pur-Reisen den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.
 

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn Natur-Pur-Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Natur-Pur-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst dann, wenn der Reisende Natur-Pur-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Natur-Pur-Reisen hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
 

18. Versicherungen

Natur-Pur-Reisen empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung eine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist, empfiehlt Natur-Pur-Reisen den Abschluss einer solchen Versicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung.
 

19. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und Natur-Pur-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Für Klagen des Reisenden gegen Natur-Pur-Reisen ist Freiburg der Gerichtsstand.
Für Klagen von Natur-Pur-Reisen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz von Natur-Pur-Reisen vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, soweit internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, denen entgegenstehen.
 

20. Schlussbestimmungen

Alle Angaben auf dieser Website entsprechen dem Stand von Juni 2019.
Alle auf Personen bezogenen Daten, die Natur-Pur-Reisen zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Reisebedingungen und die des Reisevertrages nicht berührt.

Stand Juni 2019